Aktuell melden sich sehr viele Betroffene, die im Jahr 2010 von der Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin wegen illegalem Download von Filmen abgemahnt wurden. Ursprünglich verlangte die Kanzlei regelmäßig 850,00 EUR. In vielen hier bekannten Fällen werden nun diese Ansprüche in leicht erhöhter Form mittels eines Mahnbescheides geltend gemacht. Diese Mahnbescheide sollten sehr ernst genommen und nicht ignoriert werden. Nach Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus welchen der geforderte Betrag vollstreckt werden kann.
Wichtiger Hinweis:
Andererseits sollten Sie nicht den im Mahnbescheid eingeforderten Betrag in der geforderten Höhe bezahlen. Im Zweifel sollte gegen den Mahnbescheid aufgrund der knappen Frist Widerspruch eingelegt werden. Denn unter Berücksichtigung der hießigen Rechtsprechung ist fraglich, ob die eingeforderten Beträge in allen Fällen richtig berechnet sind, insbesondere ob für die konkret gerügte Situation die Rechteinhaberschaft besteht.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch einen Mahnbescheid der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt erhalten haben, dann nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch und versuchen Sie nicht selbst, mit der Gegenseite zu verhandeln. Sie können die Kanzlei gerne mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt Bundesweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an: +49 (0)2154-605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.
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